UNESCO-Weltkulturerbe Wachau
Die Wachau ist in der Kategorie "Kulturlandschaft" in die Liste des Welterbes der UNESCO eingetragen und damit Teil des Weltkulturerbes. Sie wird im Sinn der Richtlinien als fortbestehende Landschaft gesehen, welche nach wie vor von einer Kultur geprägt wird und ihre traditionelle Lebensweise fortführt. Kultur und Landschaft beeinflussen einander nach wie vor und tragen das Ihre zur laufenden Entwicklung der Landschaft bei.
Die Naturparkgemeinden Aggsbach, Emmersdorf, Maria Laach, Mühldorf und Spitz gehören zum UNESCO-Weltkulturerbe Wachau.
Die Welterbekonvention wurde 1972 von der Generalkonferenz der UNESCO beschlossen, um jenes natürliche und kulturelle Erbe auszuwählen und in einer Liste des Welterbes zu erfassen, das von außergewöhnlichem Interesse und Wert für die gesamte Menschheit ist.
Der Konvention sind bisher 184 Staaten beigetreten. 145 davon haben bisher insgesamt 878 Stätten in die Liste des Welterbes eingetragen: Davon sind 679 Gegenstand des Kulturerbes, 174 des Naturerbes und 25 sogenannte "gemischte Schutzgüter".
Mit der Unterzeichnung der Konvention verpflichtet sich jedes Land dazu, die innerhalb seiner Grenzen gelegenen, in die Welterbeliste eingetragenen Denkmäler von außergewöhnlicher, weltweiter Bedeutung zu schützen und zu bewahren.
Mehr Information zum Welterbe Wachau finden Sie beim Arbeitskreis Wachau.
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Das Rote Tor in Spitz: Seit dem Jahr 2000 UNESCO Weltkulturerbe.
© DI Robert Herbst www.pov.at/© Naturparke NÖ
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